Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Hotelaufnahmevertrag
1. Bereitstellung und Geltungsbereich
Der Hotelaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Hotelaufnahme – vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Gast erwirkt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. (Veranstaltungen) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen & Lieferungen des Hotels. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluß
2.1. der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren, soweit sie sich nicht auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beziehen. Derartige Schadensersatzansprüche verjähren in 10 Jahren (kenntnisunabhängig). Die Kürzungen der gesetzlichen Verjährungsfristen gelten nicht bei solchen Ansprüchen, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. Um- und Abbestellung/Stornierungsfristen/-kosten
Bei Um- bzw. Abbestellung von reservierten Leistungen berechnen wir:
bis 14 Tage vor Ankunft keine Kosten, von 13 – 4 Tage vor Ankunft 50% der gebuchten Gesamtleistung
von 3 – 1 Tage vor Ankunft 75% der gebuchten Gesamtleistung, am Anreisetag oder bei Nichtanreise 100% der gebuchten Gesamtleistung. Der Gast verpflichtet sich bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
4. Leistungen und Zahlungen
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9%. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Wir akzeptieren folgende Zahlungsmöglichkeiten:
Bargeld
VISA
EUROCARD/MASTERCARD
Ec-Karte
Der Vermieter ist berechtigt Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung durch Gutscheinberechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich.
5. Haftung
Die Vertragspartner des Vermieters bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Vermieter in vollem Umfang für die durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden. Eine von der Vereinbarung anweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume, berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses ohne, dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (das 100-fache des Zimmerpreises, max. 3500,00 €) Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer, das Fenster oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gem. 701 BGB nur bis zum Betrag von 800,00 € gehaftet. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Abreise
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüber – schreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. Fremdleistungen
Auf Fremdleistungen, welche der Vermieter vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung des Vermieters für Leistungen Dritter besteht jedoch nicht.
8. Weckaufträge
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
9. Fundsachen und Nachsendungen
Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
10. Schlussbestimmungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollissionsrechtes ist ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbindungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.