Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Hotelaufnahmevertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Waldhotel in Friedrichroda, Im Grund 5, 99894 Friedrichroda und dem Kunden für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen i.S.d. § 651 a BGB.

 

1.2. Die Unter – oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

 

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

 

  1. Vertragsabschluss

 

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „kostenpflichtig buchen“ zustande.

 

2.2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

 

 

  1. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

3.1. Das Hotel ist verpflichtet die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

3.2. Der Kunde ist verpflichtet die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Das gilt auch für vom Kunden direkte oder übers Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

 

3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Davon nicht umfasst sind solche lokalen Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind.

 

3.4. Rechnung sind binnen sieben Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.

 

 

3.5. Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z. B. Kreditkartengarantie) zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszins in Höhe von 9 % bei Unternehmern und 5 % bei Verbrauchern von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

 

3.6. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

 

3.7. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

 

 

  1. Rücktritt/Kündigung (Stornierung)

 

4.1. Einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts– und Kündigungsrecht besteht.

 

4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht muss in Textform ausgeübt werden.

 

4.3. Wurde ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder ist es bereits erloschen oder besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer, sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet in dem Zeitraum der Stornierung zwischen 4 und 13 Tagen vor Ankunft 50 % der gebuchten Gesamtleistung (auf Übernachtungen mit oder ohne Frühstück) zu zahlen; bei 1 – 3 Tage vor Ankunft 70% der gebuchten Gesamtleistung und bei Stornierung am Anreisetag oder bei Nichtanreise 90 %. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

 

  1. Rücktritt des Hotels

 

5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Fragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen, der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

5.2. Das Hotel ist auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung des Kunden nach Verstreichen einer Nachfrist nicht geleistet wird.

 

 

5.3. Das Hotel ist ferner berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere in Fällen höherer Gewalt oder anderer vom Hotel nicht zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Gleiches für den Fall, dass Zimmer schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein.

 

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

 

  1. Zimmerbestellung

 

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich individuell schriftlich vereinbart wurde.

 

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.

 

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr bis 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen; ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es aber frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder im Wesentlichen niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

 

  1. Haftung des Hotels

 

7.1. Die Vertragspartner des Vermieters bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Vermieter in vollem Umfang für die durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume, berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses ohne, dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (das 100-fache des Zimmerpreises, max. 3500,00 €)

 

7.2. Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer, das Fenster oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gem. § 701 BGB nur bis zum Betrag von 800,00 € gehaftet. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

 

 

 

 

  1. Fundsachen und Nachsendungen

 

8.1. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten.

 

8.2. Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen

 

 

  1. Schlussbestimmungen

 

9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsaufnahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

 

9.2. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlich Gotha Gerichtsstand. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch an dessen Sitz verklagen.

 

9.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN – Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

 

9.4. Sollten einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

9.5. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online – Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Das Hotel nimmt jedoch am Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschutzschlichtungsstellen nicht teil.

 

© Waldhotel Friedrichroda

Design & Programmierung fenner-com